Gesetzliche Betreuung

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Gesetzliche Betreuung/Betreuungsverein

Was machen gesetzliche Betreuer*innen?
Ein*e gesetzliche*r Betreuer*in übernimmt die rechtliche Vertretung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst regeln können. Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet und richtet sich immer nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person. Ziel ist es, die Betroffenen zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit soweit wie möglich zu bewahren.
 

Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen: 

1. Vertretung in bestimmten Lebensbereichen: Der*die gesetzliche Betreuer*in wird nur für die Aufgabenbereiche eingesetzt, in denen die betreute Person Unterstützung benötigt. Dies können Bereiche wie Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten sein.

2. Finanzielle Angelegenheiten: Der*die gesetzliche Betreuer*in verwaltet das Vermögen der betreuten Person, sorgt für die Begleichung von Rechnungen, regelt Sozialleistungen und achtet darauf, dass finanzielle Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.

3. Gesundheitsfürsorge: Der*die gesetzliche Betreuer*in trifft Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen, Arztbesuchen oder Klinikaufenthalten, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun.

4. Unterstützung bei behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten: Der*die gesetzliche Betreuer*in hilft bei der Kommunikation mit Ämtern, dem Ausfüllen von Anträgen oder bei rechtlichen Angelegenheiten.

5. Wohnen und Alltag: Bei Bedarf organisiert der*die gesetzliche Betreuer*in Wohnmöglichkeiten, sei es in einer eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung und vermittelt Hilfen für den Alltag.

Grundsätze der Betreuung: Die Betreuung ist stets auf das Wohl und die Wünsche der betreuten Person ausgerichtet. Der*die gesetzliche Betreuer*in darf nur in den Bereichen handeln, die vom Gericht festgelegt wurden. Entscheidungen sollen, soweit möglich, mit der betreuten Person abgestimmt werden, um ihre Eigenverantwortung zu stärken.

Wichtige Einschränkung: Der*die gesetzliche Betreuer*in ist keine Ersatzperson für familiäre oder pflegerische Aufgaben. Er greift nur in rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten ein, wenn dies erforderlich ist. Die Betreuung soll so wenig wie möglich in die Rechte und Freiheiten der betreuten Person eingreifen.

Tel. Erreichbarkeit
Montag - Freitag 10 bis 12 Uhr

Persönliche Sprechstunde für unsere Betreuten
Do: 14-16:00 Uhr
Termine auch außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Absprache möglich.
 

Der Betreuungsverein sucht Sie

Möchten Sie als ehrenamtliche Betreuer*in tätig werden? Wir bieten Ihnen Beratung und unsere Unterstützung an:

  • Erstberatungsgespräch (nach vorheriger Terminabsprache)
  • Informationen über den Verlauf des Verfahrens
  • Rat und Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Betreuungsführung
  • Fortbildungsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung, genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, Pflegeversicherung
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen
  • Versicherung während Ihres Einsatzes als ehrenamtliche Betreuungsperson

Unser Team

Dhana Stuckmann
Teamleitung
Rechtliche Betreuerin
Tel: 0211 60025 -392
dhana.stuckmann(at)awo-duesseldorf.de

Oliver Przybilla
Rechtlicher Betreuer

Moritz Hempel
Rechtlicher Betreuer

Saskia Wedel
Rechtliche Betreuerin

Markus Schwinn
Verwaltungskraft

Zerin Ertürk
Verwaltungskraft

Herbert Sander
Dipl. Sozialarbeiter

E-Mail Adresse für allgemeine Anfragen:
Anfragen.BV(at)awo-duesseldorf.de

Faxnummer des Betreuungsvereins: 
0211 – 60025- 381

Elektronisches Behördenpostfach Safe ID: folgt