Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
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Kooperationspartner:
Stadtverband der Gehörlosen e.V. Düsseldorf
Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein
Integrationsfachdienst für Menschen mit psychischen Behinderungen im Kreis Mettmann
Zudem arbeiten wir eng zusammen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales, Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben.
EAA-Kurzinfo.pdf Download PDFArbeitgeber, die willens sind, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sind oft verunsichert, wie sie mit behinderten Menschen umgehen sollen. Fehlende Erfahrungen, unbegründete Vorurteile sowie Unkenntnis bzgl. Förder- und Unterstützungsleistungen sowie Beratungs- und Informationsangeboten sind dabei die häufigsten Gründe. Genau diesen Betrieben wird jetzt umfassend geholfen: die Integrations- bzw. Inklusionsämter richten in Deutschland flächendeckend die Stellen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ein, so auch beim IFD in Düsseldorf.
Die gesetzliche Grundlage der EAA-Tätigkeit ist das Sozialgesetzbuch SGB IX, §185a.
Wir bieten an:
- Kostenlose und niederschwellige Information
- Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber*innen – ergänzend zur Beratung durch den IFD- zu den Themen:
- Ausbildung
- Einstellung
- Beschäftigungssicherung schwer behinderter und diesen gleichgestellten Menschen - Information zu Unterstützungsangeboten wie z.B. Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Beratung und aktive Unterstützung der Arbeitgeber*innen bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten
- Die EAA fungieren als unabhängige Lotsen im System der Netzwerkpartner/innen im Feld der beruflichen Inklusion
Wir sind zuständig für:
- „Sonstige Arbeitgeber“ (Freie Berufe, kommunale Arbeitgeber, Apotheken, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Vereine, Pflegeeinrichtungen etc.) in dem Gebiet Düsseldorf und im Kreis Mettmann.
Erna-Eckstein-Straße 10 40225 Düsseldorf |
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E-Mail schreiben | |
0211 53 80 25 – 17 |