Vormundschaften
Ein Vormund wird vom Familiengericht als gesetzlicher Vertreter*in von Minderjährigen bestimmt, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können. Dies ist dann der Fall, wenn den Eltern vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen wurde oder sie verstorben sind.
Um seiner Verantwortung als Vormund gerecht zu werden, soll er in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt zu seinem Mündel aufnehmen. Der Vormund hat die Pflicht, Pflege und Erziehung des ihm anvertrauten Minderjährigen persönlich zu fördern und sicherzustellen. Neben Hausbesuchen gehören dazu zum Beispiel die Teilnahme an Hilfeplangesprächen, die Auswahl einer geeigneten Schule oder Einrichtung sowie die Zustimmung zur Berufsausbildung. Ein Vereinsvormund betreut höchstens 30 Mündel.
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