Junge Straffällige
Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene im Konflikt mit dem Gesetz
Jugendhilfe im Strafverfahren
Düsseldorfer Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet, beraten und u.a. vor, während und nach der Verhandlung unterstützt. Dies geschieht im Rahmen eines Delegationsvertrags mit dem Jugendamt und basiert auf dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren.
Sozialstunden
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht können Jugendliche und junge Erwachsene zur Ableistung von Arbeitsstunden verpflichten. Eine Möglichkeit, diese in einem angeleiteten und professionellen Rahmen zu erledigen, bietet unser Arbeits- und Sozialstundenprojekt.
Aus.Wege
Fachstelle für jugendliche sexuelle Misshandler
Unser Angebot
Im Rahmen der Jugendhilfe bieten wir ambulante umfassende therapeutisch-beraterische Hilfestellungen für jugendliche sexuelle Misshandler und deren Familien im Rahmen der Jugendhilfe an. Behörden und Institutionen erhalten bei uns Informationen, Beratung und/oder Unterstützung im Umgang mit der oben genannten Zielgruppe.
Unser Ziel
Ziel unserer Arbeit ist es, schädigende Handlungen jugendlicher sexueller Misshandler zu stoppen. Die Förderung der Jugendlichen und deren gesunder psychosexueller Entwicklung dient der Rückfallvorbeugung und somit dem Opferschutz: Täterarbeit ist Opferschutz!
Oberbilker Allee 287 40227 Düsseldorf |
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021160025371 |
Oberbilker Allee 287 40227 Düsseldorf |
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0211 60025-853 | |
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