Das Bundeskabinett hat Mitte der Woche den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Dieses Gesetz stellt erstmals einen bundesweiten Rahmen für ein zuverlässiges Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt dar. Die AWO Düsseldorf, die unter anderem das Internationale Frauenhaus in der Landeshauptstadt betreibt, begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich.
Marion Warden, Kreisgeschäftsführerin der AWO Düsseldorf: „Das nun vorgelegte Gewalthilfegesetz ist ein bedeutender Schritt, um die zunehmende Gewalt gegen Frauen in Deutschland effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig stärkt es die langjährige Arbeit vor Ort, die wir als AWO Düsseldorf im Bereich Prävention und Schutz leisten.“
Nuran Breuer, Geschäftsführerin der AWO Familienglobus gGmbH: „Nach dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, an dem wir zu Beginn dieser Woche auf das Gewaltproblem aufmerksam gemacht haben, ist der Gesetzesentwurf ein weiterer konkreter Schritt gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Es ist wichtig, dass der Entwurf vom Bundestag bald beschlossen wird, damit das Gesetz in Kraft treten kann.“
Silvia Röck, Leiterin des Internationalen Frauenhauses der AWO: „Trotz steigender häuslicher Gewalt können heute dank professioneller Hilfe mehr Frauen dem Gewaltkreislauf entkommen. Das Gewalthilfegesetz ist ein entscheidender Schritt zur besseren Unterstützung.“
Der Gesetzesentwurf sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
So soll es einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt geben. Zudem werden die Länder verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen sowie Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Der Bund wird die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder, Maßnahmen zur Prävention einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems sowie der allgemeinen Hilfsdienste wie Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen.
→ Am Montag dieser Woche hatten Mitarbeiterinnen des Internationalen Frauenhauses der AWO Düsseldorf anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen eine orange Bank an der Münsterstraße aufgebaut. Den Bericht dazu finden Sie hier.
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