(eh) Die Familienglobus gGmbH (Faglo) der AWO hat ihr Aufgabengebiet erweitert. Aus der Hand von Karl-Heinz Krems, Staatssekretär im NRW-Justizministerium, erhielt der AWO Kreisvorsitzende Karl-Josef Keil die Zusage, dass auch der Faglo nunmehr Fördermittel erhält, um straffällig gewordene Bürgerinnen und Bürger in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln. Wahrnehmen wird diese Aufgabe die Beratungsstelle für Haftentlassene der AWO an der Westfalenstraße 38a.
Staatssekretär Krems (2.v.r.) überreichte dem AWO Kreisvorsitzenden Karl-Josef Keil (2.v.l.) den Förderbescheid des NRW-Justizministeriums. Detlef Weber, Hauptabteilungsleiter für den Bereich Beratung – Erzieherische Hilfen (l.) und Eckhard Müller, Leiter der Beratungsstelle für Haftentlassene, freuen sich auf die neue Aufgabe.
Wie Karl-Heinz Krems bei einem Pressegespräch erläuterte, sitzen in den Vollzugsanstalten des Landes NRW pro Jahr im Schnitt rund 40.000 Häftlinge ein. Über 5000 von ihnen sind inhaftiert, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, zu der sie wegen minderschwerer Delikte verurteilt wurden, so zum Beispiel Ladendiebstahl, kleine Betrügereien oder "Schwarzfahren". Viele der Verurteilten können diese Geldstrafen aber nicht bezahlen und müssen daher zur sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Haft. Das kostet das Land pro Tag und Person etwa 114 Euro.
Auch um Kosten zu sparen, setzt das NRW-Justizministerium künftig noch stärker auf Haftvermeidung. Statt eine Gefängnisstrafe abzusitzen, sollen die Verurteilten ersatzweise gemeinnützige Arbeiten leisten. Dies, so die Überlegung, sei auch eine sinnvolle Maßnahme zur sozialen Integration. Zur Unterstützung der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit hat das Ministerium daher die Fördermittel für das laufende Jahr auf 400.000 Euro verdoppelt.
Karl-Heinz Krems, Staatssekretär im NRW-Justizministerium, erläuterte, warum die AWO den Zuschlag erhalten hat bei der Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit. (Fotos: eh)
Wie Karl-Heinz Krems erläuterte, verfolge das Ministerium mit dem Projekt drei Ziele. So seien die nicht bezahlten Bußgelder und die hohen Kosten der Ersatzfreiheitstrafe „ein buchhalterisches Ärgernis“: Das Gericht kann das Geld nicht eintreiben und das Land habe zusätzliche Kosten. Zudem sehe das Ministerium ein Gerechtigkeitsproblem: Menschen müssten ins Gefängnis, obwohl das Gericht sie nur zu einem Bußgeld verurteilt hat. Daraus ergeben sich unter Umständen auch viele soziale Probleme: Jobverlust, Familien werden auseinander gerissen, soziale Kontakte brechen weg.
Nunmehr erhalten fünf weitere Stellen Zuschüsse, um straffällig gewordene Menschen, die ihr Bußgeld nicht bezahlen können, in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln. Die Beratungsstelle für Haftentlassene und ihre Familien der AWO Familienglobus gGmbH erhielt den Zuschlag, weil diese Beratungsstelle in der Landeshauptstadt und ganz NRW bereits gut vernetzt ist und somit sicherstellen kann, dass den Betroffenen umfänglich geholfen wird. So kann diese Beratungsstelle bei Bedarf an die Schuldnerberatungsstelle oder eine Familienberatungsstelle vermitteln, das Berufsbildungszentrum kann unter Umständen behilflich sein bei der Integration in die Arbeitswelt. Eckhard Müller, Leiter der AWO Beratungsstelle: „Um den Bedarf zu decken, werden wir weitere Einsatzstellen schaffen und freuen uns natürlich, wenn andere Einrichtungen, die gemeinnützige Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigen möchten, sich bei uns melden.“