Resozialisierung steht im Mittelpunkt

40 Jahre Beratungsstelle für Haftentlassene und ihre Familien

Eckhard Müller, langjähriger Leiter der Beratungsstelle für Haftentlassene und die derzeitige Leiterin Afroditi Fragiadaki-Darwich. (Foto: kws)

Die Beratungsstelle für Haftentlassene der AWO Familienglobus gGmbH nahm 1981 gemeinsam mit entsprechenden Beratungsstellen in Duisburg, Gelsenkir-chen und Hagen ihre Arbeit auf. Seitdem fördert das Land NRW aus dem Justizhaushalt diese Beratungsstellen in freier Trägerschaft. Mittlerweile sind weitere Beratungsangebote in Bielefeld, Essen, Köln und Münster hinzugekommen. Gemeinsam bilden sie die „Zentralen Beratungsstellen“ das Netzwerk der Freien Straffälligen-Hilfe in Nordrhein-Westfalen.

Resozialisierung von Straffälligen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Freie Straffälligen-Hilfe ist dabei eine sinnvolle Ergänzung und eine notwendige Alternative zu den sozialen Diensten der Justiz. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Straftaten und damit auch wirksamen Opferschutz. Das kreative Potential der Zentralen Beratungsstellen ermöglicht eine flexible, rasche Anpassung an sich verändernde Bedingungen und bietet ein professionelles An-gebot. Durch die intensive Nutzung trägereigener Ressourcen entstehen innovative Arbeitsansätze und Projekte.

Das Hilfsangebot der Beratungsstelle der AWO Düsseldorf hat sich in den vergangenen 40 Jahren entsprechend der Bedürfnisse des Klientels ständig weiterentwickelt. Ging es zu Beginn um die Entlassungsvorbereitung und das Übergangswohnen, entwickelte sich das Hilfsangebot sukzessive weiter. Hinzu kamen: Schuldner- und Insolvenzberatung, ambulante Therapie für Sexualstraftäter, Täterarbeit bei häuslicher Gewalt, Therapie für heranwachsende Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten und die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit anstelle von Geld- oder Haftstrafen.

Die Hilfe der Beratungsstelle für Haftentlassene wirkt am besten, wenn eine kontinuierliche Begleitung von „drinnen nach draußen“ gewährleistet ist.  Die Klient*innen werden gefordert und müssen sich mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen. Diese Prozesse fordern nicht nur die Klient*innen, sondern auch die Mitarbeitenden der Beratungsstelle.
Durch die derzeitige Finanzierung, die eine Deckelung des Angebots beinhaltet und die aktuelle Situation aufgrund der Pandemie, ergeben sich lange Wartezei-ten von mindestens acht Monaten.
Nach 40 Jahren ist die Beratungsstelle für Haftentlassene fest etabliert und wird zunehmend in Anspruch genommen. Für die Zukunft bedarf es einer bedarfsge-rechten Finanzierung, die auch die notwendige Ausbildung des Fachpersonals einschließt.

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