Hilfe für Gewalttäter*innen
Täter*innenarbeit als Opferschutz
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Mit dem Gewaltschutzgesetz werden die zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter*innen stärker zur Verantwortung gezogen. Verlust der Wohnung, Kontaktverbot, Gerichtsverfahren können die Folge sein.
Lassen Sie es nicht so weit kommen
- Wenn Sie gewalttätig in Ihrer Partnerschaft geworden sind
- Wenn Ihre Kinder die Gewalt miterleben mussten
- Wenn Sie der Wohnung verwiesen wurden
- Wenn Sie alles wieder gut machen wollen, aber nicht wissen wie
- Wenn Sie befürchten, dass Ihre Partnerin/Ihr Partner sich von Ihnen trennt
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dies kann zunächst völlig unverbindlich und auch anonym geschehen. Wir erarbeiten mit Ihnen Möglichkeiten, Ihre sozialen Beziehungen gewaltfrei zu lösen.
Sozialer Trainingskurs
Mut, sich mit der eigenen Gewalttätigkeit auseinanderzusetzen und die Bereitschaft, sich mit den anderen Teilnehmer*innen auszutauschen, sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
Therapien für Sexualstraftäter*innen
Sexuelle Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Wenn Sie Kinder oder Erwachsene sexuell belästigt oder missbraucht haben, wenn Ihnen oder Ihrem Partner/Ihrer Partnerin eine Anzeige wegen eines Sexualdelikts droht oder Sie eine vom Gericht angeordnete Weisung zur Therapie haben, informieren Sie sich hier
Westfalenstr. 38a 40472 Düsseldorf |
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E-Mail schreiben | |
0211 60025-500 | |
0211 60025-502 |